Orrick Legal Ninja Series
2 minute read | March.24.2025
Für deutsche Start-ups sind Growth und Hurdle Shares besonders interessant, um Key Employees und Late Co-Founder zu incentivieren, wenn das Unternehmen bereits einen substantiellen Eigenkapitalwert hat und damit für Gründer und Manager eine – weitere – Beteiligung am Unternehmen schwer finanzierbar ist oder mit einer hohen Steuerlast einhergeht.
Während sich bei der Ausgabe von Standard-Anteilen der Anfall der Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil unter den Voraussetzungen der neuesten Fassung des § 19a EStG bis zur Veräußerung der erhaltenen Anteile aufschieben lässt, kann mit Growth Shares oft eine steuerlich (noch) bessere Behandlung erreicht werden.
OLNS#14:
Bei der Vorbereitung dieser 14. Ausgabe der OLNS stützte sich unser interdisziplinäres Orrick-Team wiederum auf die Erfahrung aus der weltweiten Beratung von mehr als 4.500 VC-finanzierten Unternehmen und mehr als 100 Unicorns sowie den aktivsten Fonds, Corporate-Investoren und börsennotierten Technologieunternehmen. Orrick wurde in der Bay Area gegründet, ist eine der weltweit führenden Technologiekanzleien und berät seit neun Jahren mehr Venture-Transaktionen in Europa als jede andere Kanzlei (PitchBook, FY 2024).