Founder Legal Boot Camp #1

Webinar | November.21.2020 - November.22.2020

Webinar

This is the first Founder Legal Boot Camp by Orrick Germany with support from RWTH Innovation Entrepreneurship Center and WHU Entrepreneurship Center.

 

The goal is to share what we learned from working with countless start-ups and make you aware of some of the most relevant legal pitfalls that can trip you over in the first years.

 

Agenda:

 

  • Protecting your IP and Know-how and Contracting with Corporate Partners – Christian Schröder, Orrick
  • Pitching Insights: Telling an Equity Story Right – Gerrit McGowan, WHU
  • Fund Raising Mistakes, How to Deal with VCs and CVCs and What I’d Liked to Know Back Then Fireside Chat with

    • Sven Schmidt (OMR and Startup-Insider podcast legend)
    • Raffael Johnen (Founder and CEO of auxmoney GmbH)
  • Key Employment Issues for Start-ups:

    • What Your Start-up Needs to Know About Hiring
    • Firing and HR Best Practice
    • Plus the Top Five Mistakes We See Start-ups Make – André Zimmermann, Orrick

Practice:

  • Technology Companies Group
  • Employment Law & Litigation
  • Cross Border Employment Law Issues
  • Discrimination, Harassment & Retaliation
  • Pay Equity

Partner

Düsseldorf; München

André Zimmermann berät Unternehmen in allen Wachstumsphasen, von Pre-IPO-Startups und Scaleups über Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen, in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Begleitung im arbeitsrechtlichen Day-to-Day bis hin zu komplexen Transaktionen, von der strategischen Planung bis zur Post-Merger-Integration. Mit seinen umfangreichen Erfahrungen in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften bei Restrukturierungsmaßnahmen aller Art liegt ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Restrukturierungen und Personalabbau.

Er hat bei über 300 M&A-Transaktionen und Finanzierungsrunden in verschiedenen Branchen zu arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Seine Beratung umfasst dabei insbesondere die arbeitsrechtliche Begleitung bei komplexen, internationalen Technologietransaktionen, M&A-Projekten sowie Private Equity und Venture Capital Investitionen, von der Due Diligence bis zur Integration.

André Zimmermann hat besondere Erfahrung in der Technologiebranche. In den vergangenen Jahren ist er zu einem wichtigen Ansprechpartner für mehrere marktführende und wachstumsstarke Technologieunternehmen aus der Bay Area geworden. Zuletzt hat er führende globale Technologieunternehmen wie GoPro, Pinterest, GitHub, Nvidia, Sabre, Snap und Splunk in verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen beraten.

André Zimmermann wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, unter anderem:

  • Deutschlands führender Brancheninformationsdienst JUVE zeichnet André seit 2017 als "häufig empfohlenen" Arbeitsrechtsexperten aus;
  • Best Lawyers und Handelsblatt haben André 2020 und 2021 als einen der besten Anwälte Deutschlands im Arbeitsrecht empfohlen;
  • WirtschaftsWoche hat André 2019 als einen der Top-Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland ausgezeichnet;
  • IEL Elite, ein Ranking weltweit führender Anwälte für Arbeistrecht, empfiehlt André im Ranking 2022 als "Key Lawyer".

Unsere Mandanten empfehlen ihn gegenüber JUVE als "immer erfrischend ehrlich" und betonen seine "unkomplizierte Art". Sie loben seinen "kreativen und effizienten Arbeitsstil" und seinen "sehr effizienten und praxisorientierten Beratungsstil". Sie bezeichnen ihn als "extrem reaktionsschnell und immer erreichbar" und als "ausgezeichneten Anwalt bei Gerichtsverhandlungen". Unsere Mandanten schätzen besonders seine "klare, fundierte und pragmatische praxisnahe Beratung" und seine "besonderen Kenntnisse der Technologiebranche".

Practice:

  • Technology & Innovation Sector
  • Cyber, Privacy & Data Innovation
  • Technology Transactions
  • Technology Companies Group
  • Automotive Technology & Mobility
  • Strategic Advisory & Government Enforcement (SAGE)

Dr. Christian Schröder Partner

Düsseldorf

Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).

Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.

Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.

Dr. Schröder schreibt regelmäßig nützliche Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.

Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2023 ernannt und bezeichnet ihn als einen „Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes“. Dr. Schröder und Orrick werden für den internationalen Beratungsansatz gelobt und für ihre Fähigkeit jederzeit Thought Leaders unterschiedlicher Regionen zur Diskussion herausfordernder Anforderungen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.

 

Vor seiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.

Practice:

  • Finance Sector
  • Steuern
  • Unternehmensbesteuerung
  • International Trade and Investment
  • Steuerstreitigkeiten
  • Private Wealth
  • Internationales Steuerrecht

Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein Partner

Düsseldorf

Er berät Mandanten aus der Industrie, dem Private-Equity- sowie dem Banksektor in allen Fragen des deutschen Steuer- und Bilanzrechts. Im Fokus stehen dabei Unternehmenstransaktionen sowie deren Finanzierung, finanzielle Restrukturierungen sowie Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren. 

Die steuerliche Betreuung von Wachstumsunternehmen in allen Phasen ist in den letzten fünf Jahren ein immer größerer Teil seiner Arbeit geworden. U.S.-Flips, Management-Incentivierung, Finanzierungsrunden, Exits und SPAC-Transaktionen sind nur einige der Bereiche, in denen Stefan Schultes-Schnitzlein im Wachstumsbereich tätig war. 

Stefan Schultes-Schnitzlein trat zum Jahresanfang 2014 nach langjähriger Tätigkeit für internationale Rechtsanwaltskanzleien in unsere Sozietät ein.