Webinar | November.21.2020 - November.22.2020
WebinarThis is the first Founder Legal Boot Camp by Orrick Germany with support from RWTH Innovation Entrepreneurship Center and WHU Entrepreneurship Center.
The goal is to share what we learned from working with countless start-ups and make you aware of some of the most relevant legal pitfalls that can trip you over in the first years.
Agenda:
Düsseldorf; München
Dr. André Zimmermann LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in unserem Düsseldorfer Büro, leitet die Arbeitsrechtspraxis von Orrick in Deutschland. Er berät seit über 15 Jahren in komplexen Fragen des Arbeitsrechts, mit einem Beratungsschwerpunkt auf den arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen und Personalabbau und einem besonderen Branchenfokus auf Technologieunternehmen.
André Zimmermann berät Unternehmen in allen Wachstumsphasen, von Pre-IPO-Startups und Scaleups über Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen, in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Begleitung im arbeitsrechtlichen Day-to-Day bis hin zu komplexen Transaktionen, von der strategischen Planung bis zur Post-Merger-Integration. Mit seinen umfangreichen Erfahrungen in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften bei Restrukturierungsmaßnahmen aller Art liegt ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Restrukturierungen und Personalabbau.
Er hat bei über 300 M&A-Transaktionen und Finanzierungsrunden in verschiedenen Branchen zu arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Seine Beratung umfasst dabei insbesondere die arbeitsrechtliche Begleitung bei komplexen, internationalen Technologietransaktionen, M&A-Projekten sowie Private Equity und Venture Capital Investitionen, von der Due Diligence bis zur Integration.
André Zimmermann hat besondere Erfahrung in der Technologiebranche. In den vergangenen Jahren ist er zu einem wichtigen Ansprechpartner für mehrere marktführende und wachstumsstarke Technologieunternehmen aus der Bay Area geworden. Zuletzt hat er führende globale Technologieunternehmen wie GoPro, Pinterest, GitHub, Nvidia, Sabre, Snap und Splunk in verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen beraten.
André Zimmermann wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, unter anderem:
Unsere Mandanten empfehlen ihn gegenüber JUVE als "immer erfrischend ehrlich" und betonen seine "unkomplizierte Art". Sie loben seinen "kreativen und effizienten Arbeitsstil" und seinen "sehr effizienten und praxisorientierten Beratungsstil". Sie bezeichnen ihn als "extrem reaktionsschnell und immer erreichbar" und als "ausgezeichneten Anwalt bei Gerichtsverhandlungen". Unsere Mandanten schätzen besonders seine "klare, fundierte und pragmatische praxisnahe Beratung" und seine "besonderen Kenntnisse der Technologiebranche".
Düsseldorf
Dr. Christian Schröder ist Leiter der deutschen Praxisgruppe Datenschutz IP/IT und als Partner im Düsseldorfer Büro tätig. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt.
Legal 500 Germany und Legal 500 EMEA haben seine Praxis in den Jahren 2018 und 2019 führend im Bereich Datenschutz gelistet. Herr Schröder ist auch bei Wirtschaftswoche (WiWo 2018) und Handelsblatt (2020) als führender Anwalt im Bereich Datenschutz gelistet. Mandanten bezeichnen ihn als "Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit "wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).
Dr. Schröder hilft seinen Kunden, die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen, unterstützt sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, den Trends bei der Durchsetzung der Vorschriften voraus zu sein. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Er berät Unternehmen in Fragen des Datenschutzes bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Er unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung von Webshops, Outsourcing, Lizenzverträgen, bei Fragen zu Marken oder unlauteren und irreführenden Handelspraktiken sowie bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).
Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz, die von EU-Aufsichtsbehörden eingeleitet werden. Er verhandelt auch mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.
Für Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung, einschließlich der Beratung zu Benachrichtigungsanforderungen, der Koordinierung von Medienstrategien und der Vertretung von Kunden vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.
Dr. Schröder schreibt regelmäßig praktische Beiträge für globale Datenschutzpublikationen und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (3. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er nimmt auch an Vortragsprogrammen mit Kollegen aus der Privatwirtschaft, EU-Datenschutzbehörden und Akademikern, die sich mit Datenschutz und Datensicherheit befassen, teil, ist Gastgeber und moderiert diese. Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2022 ernannt und festgestellt, dass er ein Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes ist". Sie würdigten Dr. Schröder und Orrick auch als "wahrhaft global" und wie wichtig es ist, "dass die verschiedenen Führungskräfte jeder Region teilnehmen und Themen als Forum auf den Tisch bringen".
Vor seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.
Düsseldorf
Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein, Partner, ist als Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und betreut am Düsseldorfer Standort den Bereich Steuern.
Das Juve Handbuch führt regelmäßig Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein in der Liste häufig empfohlener Anwälte. Mandanten empfehlen ihn für seine Arbeit. Ein Mandant über ihn: "[Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein] kann komplizierte Sachverhalte überzeugend vermitteln."
Er berät Mandanten aus der Industrie, dem Private-Equity- sowie dem Banksektor in allen Fragen des deutschen Steuer- und Bilanzrechts. Im Fokus stehen dabei Unternehmenstransaktionen sowie deren Finanzierung, finanzielle Restrukturierungen sowie Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren.
Die steuerliche Betreuung von Wachstumsunternehmen in allen Phasen ist in den letzten fünf Jahren ein immer größerer Teil seiner Arbeit geworden. U.S.-Flips, Management-Incentivierung, Finanzierungsrunden, Exits und SPAC Transaktionen sind nur einige der Bereiche, in denen Stefan Schultes-Schnitzlein im Wachstumsbereich tätig war.
Stefan Schultes-Schnitzlein trat zum Jahresanfang 2014 nach langjähriger Tätigkeit für internationale Rechtsanwaltskanzleien in unsere Sozietät ein.