Dr. Christian Schröder

Partner

Düsseldorf

Dr. Christian Schröder ist Partner im Düsseldorfer Büro und Leiter der europäischen Praxisgruppe Cyber- und Datenrecht. In dieser Funktion arbeitet er eng mit den Kollegen in Europa, den USA und Asien zusammen und unterstützt unsere Mandanten weltweit. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt. Dr. Schröder berät in den Bereichen Cybersecurity und hilft Mandanten die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, bei Maßnahmen von Aufsichtsbehörden sowie bei der Verteidigung vor Gericht.

Legal 500 GermanyLegal 500 EMEA und das Handelsblatt führen seine Praxis seit 2018 durchgehend als führend im Bereich Datenschutz. Mandanten bezeichnen ihn als  „Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit „wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).

Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).

Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.

Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.

Dr. Schröder schreibt regelmäßig nützliche Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.

Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2023 ernannt und bezeichnet ihn als einen „Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes“. Dr. Schröder und Orrick werden für den internationalen Beratungsansatz gelobt und für ihre Fähigkeit jederzeit Thought Leaders unterschiedlicher Regionen zur Diskussion herausfordernder Anforderungen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.

 

Vor seiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.

  • Herr Dr. Schröder ist Autor zahlreicher Monografien, Aufsätze und Blogartikel, zumeist zum Thema Datenschutz. Er ist Mitautor des Standardwerks zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kühling/Buchner: DS-GVO, welches im März 2018 bereits in der zweiten Auflage erschienen ist. Herr Dr. Schröder hat im Kühling/Buchner das Kapitel V zu internationalen Datenübermittlungen kommentiert. Darüber hinaus ist er Mitautor des Forgó/Helfrich/Schneider: Betrieblicher Datenschutz, welches 2019 in seiner dritten Auflage erscheinen ist. Im Handbuch für Betrieblichen Datenschutz hat Herr Dr. Schröder die Kapitel zu Datenschutz, Whistleblowing und Compliance sowie zum Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen geschrieben. In seiner mit dem DAFTA Wissenschaftspreis 2007 prämierten Dissertation hat sich Dr. Schröder mit der Verbindlichkeit von Privacy Policies und Binding Corporate Rules nach deutschem und U.S.-amerikanischem Recht befasst.

    Herr Dr. Schröder veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Deutschlands führender Zeitschrift für Datenschutz (ZD).

    Vor seiner Tätigkeit bei Orrick war Christian Schröder bei zwei in Deutschland führenden Wirtschaftskanzleien tätig und leitete die Praxisgruppe IP/IT bei einer WP nahen Kanzlei.

  • Aktuelle Mandate:

    Datenschutz / Cybersecurity

    • Datenschutz und IT-Vertrag: Beratung eines wachsenden Smart-SaaS-Anbieters zu seinem IT-Vertrag und zur Einhaltung des Datenschutzes in einem langen und komplexen Ausschreibungsverfahren mit einem großen deutschen Kunden (Auftragsvolumen 15 MEUR)

    • DSGVO-Compliance: Beratung zahlreicher mittelständischer und großer internationaler Unternehmen zur DSGVO-Compliance und zum Verständnis internationaler Datenflüsse; Entwurf von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten; Implementierung von Compliance-Strukturen und Privacy-by-Design-Plänen; Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung; Überprüfung von Datenschutzrichtlinien. Einige dieser Mandanten gehören zu den weltweit führenden Technologieunternehmen.

    • Internationale Datenübertragung: Entwicklung und Implementierung unternehmensweiter Compliance-Pläne, einschließlich Kunden- und Beschäftigtendatenschutzrichtlinien (für den Online-Bereich); Cookie-Compliance; AGB und Endbenutzer-Lizenzverträge.

    • Mitarbeiterüberwachung und Betriebsratsvereinbarungen: Beratung mehrerer weltweiter Unternehmen zur Einführung von Mitarbeiterüberwachungssystemen und grenzüberschreitendem Datenverkehr; internationale Übertragung (sowohl konzernintern als auch mit Dritten) von Mitarbeiterdaten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu Dienstleistern innerhalb Europas (und umgekehrt) und Entwicklung von HR-Datenschutzkonzepten; Entwurf von Betriebsratsvereinbarungen und Vertretung in damit verbundenen Angelegenheiten zur Einführung und Nutzung von IT-Anwendungen.

    • Vertretung vor Aufsichtsbehörden: Vertretung eines global agierenden Veranstalters von Großereignissen in einem Aufsichtsverfahren zu Datenschutzangelegenheiten.

    • Auftragsdatenverarbeitungsverträge: Beratung mehrerer weltweit tätiger Tech-Unternehmen zu maßgeschneiderten Datenverarbeitungsverträgen, darunter Cloud-Servicebetreibern mit zahlreichen Unterauftragsverarbeitern.

    • Datenschutz und E-Commerce: Beratung mehrerer internationaler Unternehmen zu Datenschutz- und E-Commerce-Angelegenheiten, unter anderem zur Nutzung von persönlichen Daten für Direktmarketing und dem Erheben und Nutzen persönlicher Daten in der Internetumgebung.

    • Datenschutz im Bildungstechnologie- und Reisesektor: Beratung von führenden Unternehmen im Bereich Bildung und Reisen.

    • Beratung von Startups im Tech-Sektor zum Datenschutz: Beratung einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Startups aus den USA und Deutschland zu IT- und Datenschutzthemen; wir unterstützen bei der Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen; wir entwerfen Datenschutzrichtlinien, AGB und ADV-Verträge und bewerten neue und zum Teil disruptive Technologien und Geschäftsmodelle in Hinsicht auf Datenschutzkonformität und Verbraucherschutzkonzepte.

    • Conncected Cars: Beratung eines Autoherstellers zur Vernetzung von Kraftfahrzeugen und internationaler Datenübermittlung.

    • Reaktionspläne für Cybersecurity- und Datenpannen: Beratung großer Computersoftwareentwickler zur Netzsicherheit und Reaktionsplänen im Störfall.

    • Strategische Beratung zum Cloud-Computing: Strategische Beratung zu Datenschutz- und Informationssicherheitsangelegenheiten für einen Hauptakteur im Bereich Cloud-Computing.

    • Integrationsangelegenheiten nach Transaktionen: Integration einer deutschen Tochtergesellschaft in die Konzern IT-Landschaft mitsamt weltweiten Datenzugängen; Anspruchsvolle Verhandlungen mit IT-Providern und dem Betriebsrat der Tochtergesellschaft.

    Informationstechnologie (IT)

    • IT-Lizenzierung: Beratung eines führenden U.S.-amerikanischen Softwareentwicklers zu seinen europäischen und deutschen Softwarelizenzbedingungen sowie regelmäßige Verhandlung der Verträge mit Kunden in der DACH-Region.

    • IT-Lizenzierung: Beratung eines U.S.-amerikanischen Cloud-Softwareanbieters zu seinen deutschen Lizenzbedingungen.

    • Software-Joint-Venture: Beratung einer führenden deutschen Marktplattform zu einem Joint Venture mit einem Softwarehersteller.

    Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum

    • Rechtsstreitigkeiten zu unlauteren Geschäftspraktiken: Vertretung mehrerer Software- und E-Commerce-Anbieter in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, z.B. zu unlauterer Werbung oder Verstößen gegen den Verbraucherschutz.

    • Markensicherung und markenrechtliche Streitigkeiten: Beratung diverser kleiner bis großer nationaler und internationaler Unternehmen zu Markensicherung und markenrechtlichen Streitigkeiten.

    M&A – Transaktionen von Joint Ventures und im Tech-Bereich

    Sonstiges

    • Herr Dr. Schröder war und ist für zahlreiche repräsentative Mandanten tätig, wie z.B. Flexera Software, Microsoft, NVIDIA, Sensata Technologies und SIG Combibloc.

Internet-Veröffentlichungen