Partner
Düsseldorf
Dr. Christian Schröder ist Partner im Düsseldorfer Büro und Leiter der europäischen Praxisgruppe Cyber- und Datenrecht. In dieser Funktion arbeitet er eng mit den Kollegen in Europa, den USA und Asien zusammen und unterstützt unsere Mandanten weltweit. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt. Dr. Schröder berät in den Bereichen Cybersecurity und hilft Mandanten die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, bei Maßnahmen von Aufsichtsbehörden sowie bei der Verteidigung vor Gericht.
Legal 500 Germany, Legal 500 EMEA und das Handelsblatt führen seine Praxis seit 2018 durchgehend als führend im Bereich Datenschutz. Mandanten bezeichnen ihn als „Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit „wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).
Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).
Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.
Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.
Dr. Schröder schreibt regelmäßig nützliche Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.
Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2023 ernannt und bezeichnet ihn als einen „Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes“. Dr. Schröder und Orrick werden für den internationalen Beratungsansatz gelobt und für ihre Fähigkeit jederzeit Thought Leaders unterschiedlicher Regionen zur Diskussion herausfordernder Anforderungen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.
Vor seiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.
Herr Dr. Schröder ist Autor zahlreicher Monografien, Aufsätze und Blogartikel, zumeist zum Thema Datenschutz. Er ist Mitautor des Standardwerks zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kühling/Buchner: DS-GVO, welches im März 2018 bereits in der zweiten Auflage erschienen ist. Herr Dr. Schröder hat im Kühling/Buchner das Kapitel V zu internationalen Datenübermittlungen kommentiert. Darüber hinaus ist er Mitautor des Forgó/Helfrich/Schneider: Betrieblicher Datenschutz, welches 2019 in seiner dritten Auflage erscheinen ist. Im Handbuch für Betrieblichen Datenschutz hat Herr Dr. Schröder die Kapitel zu Datenschutz, Whistleblowing und Compliance sowie zum Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen geschrieben. In seiner mit dem DAFTA Wissenschaftspreis 2007 prämierten Dissertation hat sich Dr. Schröder mit der Verbindlichkeit von Privacy Policies und Binding Corporate Rules nach deutschem und U.S.-amerikanischem Recht befasst.
Herr Dr. Schröder veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Deutschlands führender Zeitschrift für Datenschutz (ZD).
Vor seiner Tätigkeit bei Orrick war Christian Schröder bei zwei in Deutschland führenden Wirtschaftskanzleien tätig und leitete die Praxisgruppe IP/IT bei einer WP nahen Kanzlei.
Aktuelle Mandate:
Datenschutz / Cybersecurity
Informationstechnologie (IT)
Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum
M&A – Transaktionen von Joint Ventures und im Tech-Bereich
Sonstiges
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