Dr. Christian Schröder

Partner

Düsseldorf

Dr. Christian Schröder ist Leiter der deutschen Praxisgruppe Datenschutz IP/IT und als Partner im Düsseldorfer Büro tätig. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt.

Legal 500 Germany und Legal 500 EMEA haben seine Praxis in den Jahren 2018 und 2019 führend im Bereich Datenschutz gelistet. Herr Schröder ist auch bei Wirtschaftswoche (WiWo 2018) und Handelsblatt (2020) als führender Anwalt im Bereich Datenschutz gelistet. Mandanten bezeichnen ihn als "Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit "wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).

Dr. Schröder berät mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne im Gewerblichen Rechtsschutz, E-Commerce, IT- und Datenschutzrecht. Christian berät bei Unternehmenstransaktionen wie aber auch bei IP bezogenen Joint Ventures. Zudem betreut er Unternehmen bei der Gestaltung von Webshops, bei Outsourcings, bei Lizenzverträgen, bei Marken- und UWG-rechtlichen Fragestellungen sowie bei Hard- und Softwarelizenz- sowie IT-Projektverträgen.

Als Gründungsmitglied von Orrick's weltweiter Cyber, Privacy and Data Innovation Practice liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung und Gestaltung bei sämtlichen Fragestellungen des Datenschutzrechts, wie z.B. bei der Vorbereitung auf die DSGVO, der datenschutzrechtlichen Bewertung von Datenerhebungen im Bereich Connected Cars, dem Erstellen von Risikobewertungen, Beratung bei der Implementierung neuer Datenbanken und Software, insbesondere bei Cloud-Lösungen, dem Prüfen und Erstellen von Datenschutzverträgen, von internen Richtlinien, Binding Corporate Rules, Nutzungsvereinbarungen zu BYOD, Whistleblowing Hotlines, Unterstützung bei E-Discovery, Security Breaches, dem Datenaustausch mit internationalen Behörden und dem konzerninternem Datenaustausch. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt umfasst den Schutz von Unternehmen bei Abgriff ihres Know-hows durch Wettbewerber und beim unlauteren Abwerben von Kunden und Mitarbeitern.

In sämtlichen vorgenannten Bereichen vertritt Dr. Schröder Unternehmen auch vor Gericht, Aufsichtsbehörden oder Patent- und Markenämtern.

  • Herr Dr. Schröder ist Autor zahlreicher Monographien, Aufsätze und Blogartikeln, zumeist zum Thema Datenschutz. Herr Dr. Schröder ist Mitautor des Standardwerks zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kühling/Buchner: DS-GVO, welches im März 2018 bereits in der zweiten Auflage erschienen ist. Herr Dr. Schröder hat im Kühling/Buchner das Kapitel V zu internationalen Datenübermittlungen kommentiert. Herr Dr. Schröder ist zudem Mitautor des Forgó/Helfrich/Schneider: Betrieblicher Datenschutz, welches im September 2018 in seiner dritten Auflage erscheinen wird. Im Handbuch für Betrieblichen Datenschutz hat Herr Dr. Schröder die Kapitel zu Datenschutz, Whistleblowing und Compliance sowie zum Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen geschrieben. In seiner mit dem DAFTA Wissenschaftspreis 2007 prämierten Dissertation hat sich Dr. Schröder mit der Verbindlichkeit von Privacy Policies und Binding Corporate Rules nach deutschem und U.S.-amerikanischem Recht befasst.

    Herr Dr. Schröder veröffentlicht Beiträge in Deutschlands führender Zeitschrift für Datenschutz (ZD).

    Vor seiner Tätigkeit bei Orrick war Christian Schröder bei den zwei in Deutschland führenden deutschen Kanzleien tätig und leitete die Praxisgruppe IP/IT bei einer WP nahen Kanzlei.

  • Aktuelle Mandate:

    Datenschutz / Cybersecurity

    • Datenschutz und IT-Vertrag: Beratung eines wachsenden Smart-SaaS-Anbieters zu seinem IT-Vertrag und zur Einhaltung des Datenschutzes in einem langen und komplexen Ausschreibungsverfahren mit einem großen deutschen Kunden (Auftragsvolumen 15 MEUR)

    • DSGVO-Compliance: Beratung zahlreicher mittelständischer und großer internationaler Unternehmen zur DSGVO-Compliance und zum Verständnis internationaler Datenflüsse; Entwurf von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten; Implementierung von Compliance-Strukturen und Privacy-by-Design-Plänen; Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung; Überprüfung von Datenschutzrichtlinien. Einige dieser Mandanten gehören zu den weltweit führenden Technologieunternehmen.

    • Internationale Datenübertragung: Entwicklung und Implementierung unternehmensweiter Compliance-Pläne, einschließlich Kunden- und Beschäftigtendatenschutzrichtlinien (für den Online-Bereich); Cookie-Compliance; AGB und Endbenutzer-Lizenzverträge.

    • Mitarbeiterüberwachung und Betriebsratsvereinbarungen: Beratung mehrerer weltweiter Unternehmen zur Einführung von Mitarbeiterüberwachungssystemen und grenzüberschreitendem Datenverkehr; internationale Übertragung (sowohl konzernintern als auch mit Dritten) von Mitarbeiterdaten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu Dienstleistern innerhalb Europas (und umgekehrt) und Entwicklung von HR-Datenschutzkonzepten; Entwurf von Betriebsratsvereinbarungen und Vertretung in damit verbundenen Angelegenheiten zur Einführung und Nutzung von IT-Anwendungen.

    • Vertretung vor Aufsichtsbehörden: Vertretung eines global agierenden Veranstalters von Großereignissen in einem Aufsichtsverfahren zu Datenschutzangelegenheiten.

    • Auftragsdatenverarbeitungsverträge: Beratung mehrerer weltweit tätiger Tech-Unternehmen zu maßgeschneiderten Datenverarbeitungsverträgen, darunter Cloud-Servicebetreibern mit zahlreichen Unterauftragsverarbeitern.

    • Datenschutz und E-Commerce: Beratung mehrerer internationaler Unternehmen zu Datenschutz- und E-Commerce-Angelegenheiten, unter anderem zur Nutzung von persönlichen Daten für Direktmarketing und dem Erheben und Nutzen persönlicher Daten in der Internetumgebung.

    • Datenschutz im Bildungstechnologie- und Reisesektor: Beratung von führenden Unternehmen im Bereich Bildung und Reisen.

    • Beratung von Startups im Tech-Sektor zum Datenschutz: Beratung einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Startups aus den USA und Deutschland zu IT- und Datenschutzthemen; wir unterstützen bei der Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen; wir entwerfen Datenschutzrichtlinien, AGB und ADV-Verträge und bewerten neue und zum Teil disruptive Technologien und Geschäftsmodelle in Hinsicht auf Datenschutzkonformität und Verbraucherschutzkonzepte.

    • Conncected Cars: Beratung eines Autoherstellers zur Vernetzung von Kraftfahrzeugen und internationaler Datenübermittlung.

    • Reaktionspläne für Cybersecurity- und Datenpannen: Beratung großer Computersoftwareentwickler zur Netzsicherheit und Reaktionsplänen im Störfall.

    • Strategische Beratung zum Cloud-Computing: Strategische Beratung zu Datenschutz- und Informationssicherheitsangelegenheiten für einen Hauptakteur im Bereich Cloud-Computing.

    • Integrationsangelegenheiten nach Transaktionen: Integration einer deutschen Tochtergesellschaft in die Konzern IT-Landschaft mitsamt weltweiten Datenzugängen; Anspruchsvolle Verhandlungen mit IT-Providern und dem Betriebsrat der Tochtergesellschaft.

    Informationstechnologie (IT)

    • IT-Lizenzierung: Beratung eines führenden U.S.-amerikanischen Softwareentwicklers zu seinen europäischen und deutschen Softwarelizenzbedingungen sowie regelmäßige Verhandlung der Verträge mit Kunden in der DACH-Region.

    • IT-Lizenzierung: Beratung eines U.S.-amerikanischen Cloud-Softwareanbieters zu seinen deutschen Lizenzbedingungen.

    • Software-Joint-Venture: Beratung einer führenden deutschen Marktplattform zu einem Joint Venture mit einem Softwarehersteller.

    Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum

    • Rechtsstreitigkeiten zu unlauteren Geschäftspraktiken: Vertretung mehrerer Software- und E-Commerce-Anbieter in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, z.B. zu unlauterer Werbung oder Verstößen gegen den Verbraucherschutz.

    • Markensicherung und markenrechtliche Streitigkeiten: Beratung diverser kleiner bis großer nationaler und internationaler Unternehmen zu Markensicherung und markenrechtlichen Streitigkeiten.

    M&A – Transaktionen von Joint Ventures und im Tech-Bereich

    Sonstiges

    • Herr Dr. Schröder war und ist für zahlreiche repräsentative Mandanten tätig, wie z.B. Flexera Software, Microsoft, NVIDIA, Sensata Technologies und SIG Combibloc.