Sechzehn Orrick Anwälte im Handelsblatt Ranking „Deutschlands beste Anwälte“


June.26.2020

Im neusten Handelsblatt Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ werden 16 Orrick-Anwälte in 13 Kategorien insgesamt 33 Mal empfohlen. Allen voran dabei als „Anwalt des Jahres“ Siegfried H. Elsing für Internationale Schiedsverfahren und Wilhelm Nolting-Hauff für Venture Capital.

Gegenüber dem Vorjahr sind damit weitere vier Orrick Anwälte in das Ranking aufgenommen worden, in welchem Orrick Anwälte nun in zwei weiteren Kategorien empfohlen werden. Dies spiegelt die starke Entwicklung der deutschen Orrick Büros wider, zu deren Schwerpunkten insbesondere Technologietransaktionen und internationale Streitbeilegungen gehören.

Die vollständige Übersicht aller ausgezeichneten Anwälte:

  • Christoph Brenner für Gesellschaftsrecht sowie Private Equity
  • Siegfried H. Elsing für Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation, Bet-the-Company Konfliktlösung, Gesellschaftsrecht, Internationale Schiedsverfahren, Konfliktlösung sowie Fusionen und Übernahmen
  • Karsten Faulhaber für Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation sowie Internationale Schiedsverfahren
  • Franziska Gräfin Grote für Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation
  • Sven Greulich für Fusionen und Übernahmen
  • Konstantin Heitmann für Gesellschaftsrecht
  • Christine Kaniak für Bank- und Finanzrecht
  • Nicholas Kessler für Konfliktlösung sowie Internationale Schiedsverfahren
  • Wilhelm Nolting-Hauff für Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen, Private Equity sowie Venture Capital
  • Stefan Renner für Fusionen und Übernahmen
  • Christoph Rödter für Gesellschaftsrecht
  • Felix Schäfer für Immobilienwirtschaftsrecht
  • Thomas Schmid für Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen sowie Private Equity
  • Christian Schröder für Datenschutzrecht sowie IT-Recht
  • Stefan Weinheimer für Gesellschaftsrecht, Internationale Schiedsverfahren, Fusionen und Übernahmen sowie Private Equity
  • André Zimmermann für Arbeitsrecht

Handelsblatt veröffentlicht das Ranking in Zusammenarbeit mit dem US-Verlag Best Lawyers. Eine Aufnahme in die Liste erfolgt durch Peer-to-Peer-Umfragen unter Marktteilnehmern, bei der ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt werden.