OLNS #3 – Arbeitsrecht für Technologieunternehmen (Neuauflage)

77 minute read | Orrick Legal Ninja Series
January.31.2023

English: Employment Law for Tech Companies (relaunched edition)

Junge Technologieunternehmen konzentrieren sich zu Beginn voll auf ihre Produkte, wollen pitchen und VC-Investoren an Bord holen. Jeder Euro im Budget zählt, Personal ist oft begrenzt und externer Rat erscheint teuer. Legal Themen stehen daher nicht immer ganz oben auf der Agenda. Trial and Error kann im Arbeitsrecht für Gründer und junge Unternehmen allerdings schnell teuer werden.

OLNS#3 - Employment Law for Tech Companies

OLNS#3 enthält alle arbeitsrechtlichen Must-Haves für junge Technologie-Unternehmen in Deutschland:

  • Die verschiedenen Teammitglieder und Staffing Optionen – Arbeitnehmer, befristete Verträge, Freelancer, Praktikanten, Werkstudenten
  • Richtige Einordnung der Teammitglieder als Arbeitnehmer oder Freelancer
  • Die Gestaltung des ersten Arbeitsvertrages
  • Die Fallstricke bei befristeten Verträgen
  • Wann man DocuSign verwenden kann (und wann besser nicht)
  • Wie man die Probezeit richtig nutzt (und Fehler bei Kündigungen vermeidet, wenn es nicht klappt)
  • Wie man Wettbewerbsverbote und Retention-Zahlungen zum Know-how Schutz einsetzt

Bei der Vorbereitung und Überarbeitung von OLNS#3 stützte sich unser internationales und interdisziplinäres Orrick-Team auf die Erfahrung aus der weltweiten Beratung von mehr als 3.700 VC-finanzierten Unternehmen – von der Einstellung der ersten Mitarbeiter, über mehrere Finanzierungsrunden bis hin zum IPO – und mehr als 90 Unicorns sowie den aktivsten Fonds, Corporate-Investoren und börsennotierten Technologieunternehmen. Orrick wurde in der Bay Area gegründet, ist eine der weltweit führenden Technologiekanzleien und berät seit 27 Quartalen mehr Venture-Transaktionen in Europa als jede andere Kanzlei (PitchBook, Q3 2022).

Für einen Überblick zu unserer deutschen Technology Transactions Praxis mit ausgewählten Transaktionen und weiteren Publikationen klicken sie bitte hier (nur in Englisch).