Current Issues of Internal Investigations and Employee Data Privacy

Seminar | November.24.2015

Orrick Düsseldorf, Heinrich-Heine-Allee 12, 40213 Düsseldorf

Orrick will be hosting an interactive discussion on "Current Issues of Internal Investigations and Employee Data Privacy."

Mike Delikat, leader of Orrick’s Global Employment Law practice and also the chair of its Whistleblowing Taskforce, a  noted  expert and practitioner on cross-border internal investigations, will provide a review of the controlling law and the practical considerations from a U.S. perspective.
 
Dr. Christian Schröder, leader of the German IT/IP and data protection practice group will deal with the data protection aspect from an EU perspective.
 
Dr. André Zimmermann, leader of the German employment law practice, will address matters concerning the works council co-determination during internal investigations.
 
Additionally, the private investigator Paul Malberg will join us and talk about his practice and show us a few example cases.
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Practice:

  • Finance Sector
  • Technology & Innovation Sector
  • Arbeitsrecht & arbeitsrechtlicher Streitvergleich
  • Whistleblower und Ermittlungen im Unternehmen
  • Interne Revision
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen
  • Arbeitslohn und Arbeitsstunden
  • Cybersecurity & Datenschutz
  • Komplexe Streitfälle & Streitbeilegung
  • Pay Equity

Mike Delikat Partner

New York Office

Michael Delikat, a partner in the New York office, was the previous Chair of Orrick's Global Employment Law Practice for over twenty years.

He is also the founder of the firm’s Whistleblower Task Force. He previously served as the Managing Director of Orrick’s Litigation Division. The practice group under Mike’s leadership was chosen as one of the top national employment law practices by Law 360.

Chambers USA and Chambers Global has ranked him in Band 1 since it began publishing its rankings, noting he is "a giant of the employment bar, widely regarded as an expert in whistleblowing matters and sex harassment claims,” “sought out by premier clients to handle high-stakes employment litigation and investigations,” and "one of the best lawyers on the East Coast for financial institutions."

Mike has an active trial, arbitration, and appellate practice and handles a number of high-visibility class action and impact cases. He is regularly retained by boards of directors and audit committees to conduct high exposure internal investigations of corporate wrongdoing.

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Practice:

  • Cybersecurity & Datenschutz
  • Technology Transactions
  • Technology Companies Group
  • Automotive Technology & Mobility
  • Strategic Advisory & Government Enforcement (SAGE)

Dr. Christian Schröder Partner

Düsseldorf

Dr. Christian Schröder ist Leiter der deutschen Praxisgruppe Datenschutz IP/IT und als Partner im Düsseldorfer Büro tätig. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt.

Legal 500 Germany und Legal 500 EMEA haben seine Praxis in den Jahren 2018 und 2019 führend im Bereich Datenschutz gelistet. Herr Schröder ist auch bei Wirtschaftswoche (WiWo 2018) und Handelsblatt (2020) als führender Anwalt im Bereich Datenschutz gelistet. Mandanten bezeichnen ihn als "Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit "wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).

Dr. Schröder hilft seinen Kunden, die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen, unterstützt sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, den Trends bei der Durchsetzung der Vorschriften voraus zu sein. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Er berät Unternehmen in Fragen des Datenschutzes bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Er unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung von Webshops, Outsourcing, Lizenzverträgen, bei Fragen zu Marken oder unlauteren und irreführenden Handelspraktiken sowie bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).

Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz, die von EU-Aufsichtsbehörden eingeleitet werden. Er verhandelt auch mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.

Für Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung, einschließlich der Beratung zu Benachrichtigungsanforderungen, der Koordinierung von Medienstrategien und der Vertretung von Kunden vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.

Dr. Schröder schreibt regelmäßig praktische Beiträge für globale Datenschutzpublikationen und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (3. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er nimmt auch an Vortragsprogrammen mit Kollegen aus der Privatwirtschaft, EU-Datenschutzbehörden und Akademikern, die sich mit Datenschutz und Datensicherheit befassen, teil, ist Gastgeber und moderiert diese. Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2022 ernannt und festgestellt, dass er ein Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes ist". Sie würdigten Dr. Schröder und Orrick auch als "wahrhaft global" und wie wichtig es ist, "dass die verschiedenen Führungskräfte jeder Region teilnehmen und Themen als Forum auf den Tisch bringen".

Vor seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.

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Practice:

  • Technology Companies Group
  • Arbeitsrecht & arbeitsrechtlicher Streitvergleich
  • Grenzüberschreitende Arbeitsrechtsfragen
  • Diskriminierungsrecht
  • Pay Equity

Dr. André Zimmermann, LL.M. Partner

Düsseldorf; München

Dr. André Zimmermann LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in unserem Düsseldorfer Büro, leitet die Arbeitsrechtspraxis von Orrick in Deutschland. Er berät seit über 15 Jahren in komplexen Fragen des Arbeitsrechts, mit einem Beratungsschwerpunkt auf den arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen und Personalabbau und einem besonderen Branchenfokus auf Technologieunternehmen.

André Zimmermann berät Unternehmen in allen Wachstumsphasen, von Pre-IPO-Startups und Scaleups über Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen, in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Begleitung im arbeitsrechtlichen Day-to-Day bis hin zu komplexen Transaktionen, von der strategischen Planung bis zur Post-Merger-Integration. Mit seinen umfangreichen Erfahrungen in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften bei Restrukturierungsmaßnahmen aller Art liegt ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Restrukturierungen und Personalabbau.

Er hat bei über 300 M&A-Transaktionen und Finanzierungsrunden in verschiedenen Branchen zu arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Seine Beratung umfasst dabei insbesondere die arbeitsrechtliche Begleitung bei komplexen, internationalen Technologietransaktionen, M&A-Projekten sowie Private Equity und Venture Capital Investitionen, von der Due Diligence bis zur Integration.

André Zimmermann hat besondere Erfahrung in der Technologiebranche. In den vergangenen Jahren ist er zu einem wichtigen Ansprechpartner für mehrere marktführende und wachstumsstarke Technologieunternehmen aus der Bay Area geworden. Zuletzt hat er führende globale Technologieunternehmen wie GoPro, Pinterest, GitHub, Nvidia, Sabre, Snap und Splunk in verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen beraten.

André Zimmermann wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, unter anderem:

  • Deutschlands führender Brancheninformationsdienst JUVE zeichnet André seit 2017 als "häufig empfohlenen" Arbeitsrechtsexperten aus;
  • Best Lawyers und Handelsblatt haben André 2020 und 2021 als einen der besten Anwälte Deutschlands im Arbeitsrecht empfohlen;
  • WirtschaftsWoche hat André 2019 als einen der Top-Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland ausgezeichnet;
  • IEL Elite, ein Ranking weltweit führender Anwälte für Arbeistrecht, empfiehlt André im Ranking 2022 als "Key Lawyer".

Unsere Mandanten empfehlen ihn gegenüber JUVE als "immer erfrischend ehrlich" und betonen seine "unkomplizierte Art". Sie loben seinen "kreativen und effizienten Arbeitsstil" und seinen "sehr effizienten und praxisorientierten Beratungsstil". Sie bezeichnen ihn als "extrem reaktionsschnell und immer erreichbar" und als "ausgezeichneten Anwalt bei Gerichtsverhandlungen". Unsere Mandanten schätzen besonders seine "klare, fundierte und pragmatische praxisnahe Beratung" und seine "besonderen Kenntnisse der Technologiebranche".