Düsseldorf
Dr. Christian Schröder ist Leiter der deutschen Praxisgruppe Datenschutz IP/IT und als Partner im Düsseldorfer Büro tätig. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt.
Legal 500 Germany und Legal 500 EMEA haben seine Praxis in den Jahren 2018 und 2019 führend im Bereich Datenschutz gelistet. Herr Schröder ist auch bei Wirtschaftswoche (WiWo 2018) und Handelsblatt (2020) als führender Anwalt im Bereich Datenschutz gelistet. Mandanten bezeichnen ihn als "Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit "wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).
Dr. Schröder hilft seinen Kunden, die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen, unterstützt sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, den Trends bei der Durchsetzung der Vorschriften voraus zu sein. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Er berät Unternehmen in Fragen des Datenschutzes bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Er unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung von Webshops, Outsourcing, Lizenzverträgen, bei Fragen zu Marken oder unlauteren und irreführenden Handelspraktiken sowie bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).
Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz, die von EU-Aufsichtsbehörden eingeleitet werden. Er verhandelt auch mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.
Für Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung, einschließlich der Beratung zu Benachrichtigungsanforderungen, der Koordinierung von Medienstrategien und der Vertretung von Kunden vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.
Dr. Schröder schreibt regelmäßig praktische Beiträge für globale Datenschutzpublikationen und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (3. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er nimmt auch an Vortragsprogrammen mit Kollegen aus der Privatwirtschaft, EU-Datenschutzbehörden und Akademikern, die sich mit Datenschutz und Datensicherheit befassen, teil, ist Gastgeber und moderiert diese. Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2022 ernannt und festgestellt, dass er ein Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes ist". Sie würdigten Dr. Schröder und Orrick auch als "wahrhaft global" und wie wichtig es ist, "dass die verschiedenen Führungskräfte jeder Region teilnehmen und Themen als Forum auf den Tisch bringen".
Vor seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.