Die DSGVO und die Haftung des Datenschutzbeauftragten

ZD Zeitschrift für Datenschutz
May.03.2018

English: GDPR and the Liability of the German Data Protection Officer

Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter der Datenschutz IT/IP Praxis im Düsseldorfer Büro, Tobias Lantwin, hat vor kurzem einen viel beachteten Artikel zum Risikoprofil der Datenschutzbeauftragten in Deutschland veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai erlangt der betriebliche Datenschutzbeauftragte erstmals europaweit eine herausgehobene Bedeutung. Für zahlreiche Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten wird der Datenschutzbeauftragte erst dann zu einem bedeutenden Bestandteil einer Datenschutz-Compliance.

In Deutschland scheint der Fokus der Diskussion jedoch auf der Haftung des Datenschutzbeauftragten zu liegen, angetrieben durch Befürchtungen einer ausufernden Haftung. Tobias Lantwin zeigt in seinem Artikel jedoch, dass die Regelungen der DSGVO im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage keinen Grund zur übermäßigen Verängstigung der Datenschutzbeauftragten geben.

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