Sponsored Event | February.14.2019 | 5pm - 9pm (Central European Standard Time)
Orrick DüsseldorfDas Britische Parlament hat den Brexit Deal ausgeschlagen, und aktuell sieht es nach einem unkoordinierten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 aus. Jedes Unternehmen, welches zumindest über Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich verfügt, muss sich auf diese Herausforderung nun vorbereiten.
Um Sie hierbei zu unterstützen, werden wir die folgenden Themen in sechs kurzen Präsentationen aufgreifen und praxisorientierte Lösungen aufzeigen, gefolgt von einer Q&A-Runde:
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Düsseldorf
Dr. Christian Schröder ist Leiter der deutschen Praxisgruppe Datenschutz IP/IT und als Partner im Düsseldorfer Büro tätig. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt.
Legal 500 Germany und Legal 500 EMEA haben seine Praxis in den Jahren 2018 und 2019 führend im Bereich Datenschutz gelistet. Herr Schröder ist auch bei Wirtschaftswoche (WiWo 2018) und Handelsblatt (2020) als führender Anwalt im Bereich Datenschutz gelistet. Mandanten bezeichnen ihn als "Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit "wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).
Dr. Schröder hilft seinen Kunden, die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen, unterstützt sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, den Trends bei der Durchsetzung der Vorschriften voraus zu sein. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Er berät Unternehmen in Fragen des Datenschutzes bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Er unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung von Webshops, Outsourcing, Lizenzverträgen, bei Fragen zu Marken oder unlauteren und irreführenden Handelspraktiken sowie bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).
Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz, die von EU-Aufsichtsbehörden eingeleitet werden. Er verhandelt auch mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.
Für Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung, einschließlich der Beratung zu Benachrichtigungsanforderungen, der Koordinierung von Medienstrategien und der Vertretung von Kunden vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.
Dr. Schröder schreibt regelmäßig praktische Beiträge für globale Datenschutzpublikationen und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (3. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er nimmt auch an Vortragsprogrammen mit Kollegen aus der Privatwirtschaft, EU-Datenschutzbehörden und Akademikern, die sich mit Datenschutz und Datensicherheit befassen, teil, ist Gastgeber und moderiert diese. Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2022 ernannt und festgestellt, dass er ein Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes ist". Sie würdigten Dr. Schröder und Orrick auch als "wahrhaft global" und wie wichtig es ist, "dass die verschiedenen Führungskräfte jeder Region teilnehmen und Themen als Forum auf den Tisch bringen".
Vor seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.
Düsseldorf
Dr. Nicholas Kessler, Partner im Düsseldorfer Büro, ist Mitglied der International Arbitration Group.
Seine Beratungstätigkeit konzentriert sich auf nationale und internationale Schiedsverfahren und komplexe Streitverfahren, vornehmlich mit Bezug zu post-M&A Streitigkeiten, restrukturierungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, Anlagenbau- und Investitionsstreitigkeiten. Er verfügt über umfassende und langjährige Erfahrung mit Schiedsgerichtsverfahren unter Anwendung der Regeln aller gängigen Institutionen (z.B. ICC, DIS, SCC, LCIA, UNCITRAL, ICSID, ad hoc), sowohl als Parteivertreter als auch als beisitzender und vorsitzender Schiedsrichter.
Nicholas Kessler ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (Schiedsverfahrensrecht und alternative Streitbeilegung) und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht). Er hält publiziert und spricht regelmäßig zu diesen und verwandten Themen.