Brexit Workshop: Rechtliche Herausforderungen – Was müssen Unternehmen beachten?

Sponsored Event | February.14.2019 | 5pm - 9pm (Central European Standard Time)

Orrick Düsseldorf

Das Britische Parlament hat den Brexit Deal ausgeschlagen, und aktuell sieht es nach einem unkoordinierten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 aus. Jedes Unternehmen, welches zumindest über Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich verfügt, muss sich auf diese Herausforderung nun vorbereiten.

Um Sie hierbei zu unterstützen, werden wir die folgenden Themen in sechs kurzen Präsentationen aufgreifen und praxisorientierte Lösungen aufzeigen, gefolgt von einer Q&A-Runde:

  • Welche Rechtswahl und welcher Gerichtsstand sind sinnvoll?
  • Wie sichere ich meine geistigen Eigentumsrechte?
  • Welche Änderungen in Bezug auf das Gesellschaftsrecht sind zu erwarten und was bedeutet das in der Praxis?
  • Was bedeutet der Brexit für Kartelle und die Fusionskontrolle?
  • Was muss ich bei einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an Partner im Vereinigten Königreich beachten?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Brexit? Welche Wirtschaftsbereiche und Aktivitäten sind besonders betroffen? Wie sollte ein Unternehmen sich nun verhalten?

Für die notwendige Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Practice:

  • Technology & Innovation Sector
  • Cyber, Privacy & Data Innovation
  • Technology Transactions
  • Technology Companies Group
  • Automotive Technology & Mobility
  • Strategic Advisory & Government Enforcement (SAGE)

Dr. Christian Schröder Partner

Düsseldorf

Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).

Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.

Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.

Dr. Schröder schreibt regelmäßig nützliche Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.

Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2023 ernannt und bezeichnet ihn als einen „Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes“. Dr. Schröder und Orrick werden für den internationalen Beratungsansatz gelobt und für ihre Fähigkeit jederzeit Thought Leaders unterschiedlicher Regionen zur Diskussion herausfordernder Anforderungen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.

 

Vor seiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.

Practice:

  • International Arbitration & Dispute Resolution
  • Komplexe Streitfälle & Streitbeilegung
  • Mergers & Acquisitions
  • Energy & Infrastructure
  • Litigation & IP
  • Restructuring

Dr. Nicholas Kessler, LL.M., EMBA Partner

Düsseldorf

Seine Beratungstätigkeit konzentriert sich auf nationale und internationale Schiedsverfahren und komplexe Streitverfahren, vornehmlich mit Bezug zu post-M&A Streitigkeiten, restrukturierungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, Anlagenbau- und Investitionsstreitigkeiten. Er verfügt über umfassende und langjährige Erfahrung mit Schiedsgerichtsverfahren unter Anwendung der Regeln aller gängigen Institutionen (z.B. ICC, DIS, SCC, LCIA, UNCITRAL, ICSID, ad hoc), sowohl als Parteivertreter als auch als beisitzender und vorsitzender Schiedsrichter.

Nicholas Kessler ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (Schiedsverfahrensrecht und alternative Streitbeilegung) und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht). Er hält publiziert und spricht regelmäßig zu diesen und verwandten Themen.