Dr. Nicholas Kessler, LL.M., EMBA

Partner

Düsseldorf

Dr. Nicholas Kessler, Partner im Düsseldorfer Büro, ist Mitglied der International Arbitration Group. 

Seine Beratungstätigkeit konzentriert sich auf nationale und internationale Schiedsverfahren und komplexe Streitverfahren, vornehmlich mit Bezug zu post-M&A Streitigkeiten, restrukturierungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, Anlagenbau- und Investitionsstreitigkeiten. Er verfügt über umfassende und langjährige Erfahrung mit Schiedsgerichtsverfahren unter Anwendung der Regeln aller gängigen Institutionen (z.B. ICC, DIS, SCC, LCIA, UNCITRAL, ICSID, ad hoc), sowohl als Parteivertreter als auch als beisitzender und vorsitzender Schiedsrichter.

Nicholas Kessler ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (Schiedsverfahrensrecht und alternative Streitbeilegung) und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht). Er hält publiziert und spricht regelmäßig zu diesen und verwandten Themen.

  • Repräsentative Mandate aus jüngerer Zeit umfassen unter anderem die folgenden:

    • Vertretung eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers in diversen Klage- und einstweiligen Verfügungsverfahren vor den staatlichen Gerichten wegen angeblicher Pflichtverletzungen. 
    • Vertretung eines skandinavischen Telekommunikationsunternehmens in einem ICC-Schiedsverfahren gegen einen deutschen Vertragspartner.
    • Vorsitzender Schiedsrichter in einem Post M&A-Schiedsverfahren in der Recyclingindustrie.
    • Verteidigung der Repulik Nord Mazedonien in einem von indischen Investoren angestrengten Investitionsschutzverfahren nach den UNCITRAL-Regeln (PCA Case No. 2018-18) wegen angeblicher Verletzungen des Indisch-Mazedonischen BIT. 
    • Vertretung von Private Equity Investoren in einem umfangreichen post M&A Gesellschafterstreit mit diversen Klageverfahren vor Schiedsgerichten und den deutschen staatlichen Gerichten. 
    • Beratung und Vertretung eines der größten deutschen Automobilzulieferer in der Auseinandersetzung mit einem Joint-Venture Partner in einem DIS-Schiedsverfahren, flankiert von (u. a. Beschlussmängel-) Klagen vor einem staatlichen Gericht.
    • Vertretung des Verkäufers eines deutschen IT-Unternehmens in einem post M&A-Schiedsverfahren gegen den schwedischen Erwerber nach den DIS-Regeln für beschleunigte Verfahren in Bezug auf die Zahlung eines Earn-Out in substantieller Höhe.
    • Vertretung eines großen Industrieunternehmens in einem Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten wegen einer angeblichen gesamtschuldnerischen Ausgleichshaftung für die mangelhafte Erstellung einer Industrieanlage (Streitwert > 170 Mio. Euro).
    • Verteidigung eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes gegen Organhaftungsansprüche (> 45 Mio. Euro) wegen einer angeblich pflichtwidrigen Investitionsentscheidung.  
    • Verteidigung eines der größten deutschen Energieerzeuger gegen Regressansprüche von über 600 Mio. Euro, die von einem Generalunternehmer im Zusammenhang mit der verzögerten Fertigstellung eines Kohlekraftwerks behauptet werden. Die Beratung bezog sich auch auch auf zwei von dem Generalunternehmer angestrengten Schiedsverfahren in einem Gesamtstreitwert von über 1,5 Milliarden Euro.
    • Vertretung zweier Private Equity Unternehmen in einem DIS-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Verkäuferdarlehen von über 100 Mio. € und der Freigabe von Sicherheiten.
    • Vertretung eines Müllentsorgungsunternehmens in einem Berufungsverfahren gegen den Betreiber einer Müllverbrennungsanlage wegen Anpassung von Entgelten in einem langjährigen Liefervertrag.
    • Beratung eines Joint Ventures von europäischen Energieerzeugern in zwei ICC-Streitigkeiten mit dessen Generalunternehmer in Verbindung mit der Errichtung eines Kraftwerks.
    • Vertretung eines großen deutschen Zulieferers für die Automobilindustrie in einem Gerichtsverfahren wegen Lizenzgebühren und Schadenersatz.
    • Vertretung eines griechischen Automobilimporteurs in einer Auseinandersetzung mit einem großen deutschen Automobilkonzern nach der VIAC-Schiedsordnung.
    • Beratung eines deutschen Stahlproduzenten in einer Streitigkeit über Preisanpassungen in einem langfristigen Stahllieferungsvertrag mit einem global tätigen stahlverarbeitenden Unternehmen.
    • Beratung eines großen Unternehmens der Automobilzuliefererbranche bei der Gründung eines Joint Ventures.
    • Beratung und Vertretung eines nordamerikanischen Reinigungsmittelherstellers in einem Schiedsverfahren gegen eines der größten deutschen Unternehmen der Chemieindustrie nach den Regeln der Handelskammer Deutschland-Schweiz in Verbindung mit der Gültigkeit eines Lizenzvertrages und möglichen Verletzungen von insbesondere Markenrechten.
    • Restrukturierung der Unternehmensgruppe eines großen deutschen Herstellers von Küchen und Küchenausstattungen.
    • Vertretung eines französischen Softwareunternehmens in einem Joint Venture in Deutschland.

Internet-Veröffentlichungen