Orrick vertritt AEONMED bei erfolgreicher Klage gegen ministerielle Untersagung des Erwerbs der Heyer Medical AG


2 minute read | November.16.2023

EnglishOrrick represents AEONMED in successful action against ministerial prohibition to acquire Heyer

Orrick hat die chinesische AEONMED Gruppe erfolgreich gegen die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen eines Investitionskontrollverfahrens erfolgte Untersagung des Erwerbs der Heyer Medical AG vertreten.

Der Klage gegen die Untersagung wurde am gestrigen Mittwoch durch das Verwaltungsgericht Berlin stattgegeben.

Das Ministerium hatte im Nachgang zu dem 2019 erfolgten Closing der Transaktion ein Investitionskontrollverfahren eröffnet und den Erwerb schließlich im Jahr 2022 untersagt.

Der damalige, ebenfalls von Orrick beratene, Erwerb erfolgte im Zuge eines Insolvenzplanverfahrens der Heyer Medical AG, das erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Die in Peking ansässige AEONMED Gruppe ist ein Hersteller von Anästhesie- und Beatmungsgeräten und Anbieter medizinischer Systemlösungen. AEONMED verfügt über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Deutschland (Düsseldorf), den USA, Mexico, Indien, Indonesien und Südafrika.

Die 1883 gegründete Heyer Medical AG mit Sitz im rheinland-pfälzischen Bad Ems ist aktiv in den Bereichen Anästhesie- und Beatmungsgeräte, die in 80 Länder weltweit vertrieben werden.

Vertreten wurde die AEONMED Gruppe von einem Orrick-Team unter Federführung der Düsseldorfer Partner Dr. Lars Mesenbrink und Dr. Wilhelm Nolting-Hauff, die regelmäßig chinesische Unternehmen bei ihren Investitionen in Deutschland begleiten.

Berater AEONMED:

Orrick: Dr. Lars Mesenbrink (Federführung, Partner, Investitionskontroll- und Außenwirtschaftsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Düsseldorf), Dr. Wilhelm Nolting-Hauff (Federführung, Partner, M&A und Private Equity, Düsseldorf), Dr. Hang Xu (Foreign Counsel, M&A und Private Equity, Düsseldorf), Julia Fabian (Associate, Investitionskontroll- und Außenwirtschaftsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Düsseldorf), Dr. Benedikt Kamann (Associate, Investitionskontroll- und Außenwirtschaftsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Düsseldorf)