EU Foreign Subsidies Regulation: Ex-ante Notification Obligations Came Into Force and Should Be Complied With at All Costs
5 minute read | October.19.2023
Partner *
Düsseldorf
Sein betriebswirtschaftlicher Hintergrund, seine chinesischen Sprachkenntnisse und seine umfangreiche internationale Erfahrung ergänzen seine ausgezeichneten Rechtskenntnisse und ermöglichen es ihm, seine Mandanten umfassend zu beraten.
Lars Mesenbrink vertritt Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts, unter anderem zu Fusionen, Compliance, Kartellen, dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
In diesen Bereichen bietet er Unternehmen innovative Lösungen für hochkarätige komplexe Sachverhalte, darunter auch zu privaten Schadenersatzklagen und Kartelluntersuchungen, bei denen oftmals mehrere Jurisdiktionen involviert sind.
Lars Mesenbrink berät zudem zu internationalen Handels- und Compliance-Angelegenheiten, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit der Anmeldung ausländischer Investitionen in Deutschland.Lars Mesenbrink beriet u. a. in den folgenden Kartellverfahren:
Zu den Fusionskontrollverfahren, die er begleitet hat, gehören unter anderem:
Darüber hinaus hat Lars Mesenbrink u.a. die folgenden Unternehmen in anderen wettbewerbs- und kartellrechtsbezogenen Angelegenheiten beraten:
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