Dr. Lars Mesenbrink

Partner *

Düsseldorf

Lars Mesenbrink berät Mandanten im deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Er vertritt sie vor den übernationalen und nationalen Behörden, um ihnen zu helfen, ihre Vorhaben in die Tat umzusetzen, und sie gegen ungerechtfertigte Eingriffe der Behörden zu verteidigen.

Sein betriebswirtschaftlicher Hintergrund, seine chinesischen Sprachkenntnisse und seine umfangreiche internationale Erfahrung ergänzen seine ausgezeichneten Rechtskenntnisse und ermöglichen es ihm, seine Mandanten umfassend zu beraten.

Lars Mesenbrink vertritt Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts, unter anderem zu Fusionen, Compliance, Kartellen, dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

In diesen Bereichen bietet er Unternehmen innovative Lösungen für hochkarätige komplexe Sachverhalte, darunter auch zu privaten Schadenersatzklagen und Kartelluntersuchungen, bei denen oftmals mehrere Jurisdiktionen involviert sind.

Lars Mesenbrink berät zudem zu internationalen Handels- und Compliance-Angelegenheiten, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit der Anmeldung ausländischer Investitionen in Deutschland.
  • Lars Mesenbrink beriet u. a. in den folgenden Kartellverfahren:

    • Internationaler Hersteller von Tapeten
    • Deutscher Hersteller von Wurstprodukten

    Zu den Fusionskontrollverfahren, die er begleitet hat, gehören unter anderem:

    • Verkauf eines Halbleiterunternehmens, das Prozessoren speziell für KI- und Machine-Learning-Anwendungen entwickelt
    • Zusammenschluss von Anbietern technischer Lösungen im Automobilsektor
    • Verkauf eines internationalen Öl- und Gasproduzenten
    • Übernahme eines Herstellers von Haushaltswaren durch einen Finanzinvestor
    • Gründung eines Joint Ventures im Bereich der erneuerbaren Energien / Technologiedienstleister
    • Beabsichtigte Übernahme eines Wettbewerbers im Bereich Schlachtbetriebe

    Darüber hinaus hat Lars Mesenbrink u.a. die folgenden Unternehmen in anderen wettbewerbs- und kartellrechtsbezogenen Angelegenheiten beraten:

    • Hersteller von Lastkraftwagen in zahlreichen privaten Klagen auf Kartellschadenersatz
    • Internationales Energieunternehmen zu regulatorischen und kartellrechtlichen Aspekten bei Gasspeicherverträgen
    • Hersteller von Wurstwaren im Hinblick auf beabsichtigte Fusionen und Zusammenarbeit mit Wettbewerbern