1 minute read | September.30.2026
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. September 2026 argumentieren Stefan Schultes-Schnitzlein und Carsten Engelings, dass die Sonderregelung zur Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen weit über den Start-up-Sektor hinaus ausgeweitet werden sollte.
§ 19a des Einkommensteuergesetzes (EStG) vereinfacht die verbilligte oder kostenlose Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen zusätzlich zum vereinbarten Gehalt. Der Clou ist ein Steueraufschub: Die Lohnsteuer wird regelmäßig erst bei zukünftiger Veräußerung der Beteiligung durch den Mitarbeiter erhoben und kann dann aus dem Verkaufserlös finanziert werden. Darüber hinaus wird der Wertzuwachs zwischen anfänglicher Ausgabe und späterem Verkauf mit maximal etwa 30 Prozent besteuert statt mit maximal circa 50 Prozent auf Arbeitslohn (ohne Kirchensteuer jeweils weniger).
Die Autoren argumentieren, dass der Anwendungsbereich der Regelung zu eng gefasst ist. Sie hinterfragen, warum Unternehmen, die älter als 20 Jahre sind, sowie bestimmte ausländische Rechtsformen ausgeschlossen werden und ob die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme notwendig sind.
Die zentrale Botschaft der Autoren: Der Wurf des deutschen Gesetzgebers zu Mitarbeiterbeteiligungen ist zu gut, um ihn auf den Start-up-Sektor zu beschränken. Zwar würde sich eine Ausweitung kurzfristig auf das Steueraufkommen auswirken – aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Mitarbeiter in Mittelstand und Großindustrie und der deutsche Wirtschaftsstandort würden sich freuen.