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Fair Lending & Fair Servicing

Orrick helps clients anticipate future trends and address challenges across fair lending and servicing policy, regulation, enforcement and litigation.

Fair Lending & Fair Services

UK National Security Group

We guide companies and investors through the UK’s new investment screening regime introduced by the UK National Security and Investment Act 2021 (the “Act”).

Blockchain and Virtual Currency

Orrick's Blockchain and Virtual Currency Group is helping shape standards and governance in the global legal industry regarding the use of blockchain technology.
fintech

Tätigkeitsgebiete

Data Centers

Orrick provides data center legal solutions for energy procurement, financing and development, and security, privacy and AI.
orrick's data centers practice

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Tätigkeitsgebiete

Payments

Fintechs and emergent technologies are revolutionizing the way businesses and individuals make and receive payments.
Payments

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Artificial Intelligence (AI)

AI technology is evolving at an exponential pace – and AI laws coming online in the US and worldwide creating opportunity and risk. Orrick's AI law center helps your business stay on top of the latest.
AI Law Center & US Law Tracker

International Trade & Investment

We advise major companies on international trade and investment issues, including export controls, economic sanctions, and CFIUS national security screenings.

Practice:

  • Technology & Innovation Sector
  • Cyber, Privacy & Data Innovation
  • Technology Transactions
  • Technology Companies Group
  • White Collar
  • Strategic Advisory & Government Enforcement (SAGE)

Dr. Christian Schröder Partner

Düsseldorf

Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).

Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.

Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.

Dr. Schröder schreibt regelmäßig nützliche Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.

Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2023 ernannt und bezeichnet ihn als einen „Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes“. Dr. Schröder und Orrick werden für den internationalen Beratungsansatz gelobt und für ihre Fähigkeit jederzeit Thought Leaders unterschiedlicher Regionen zur Diskussion herausfordernder Anforderungen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.

 

Vor seiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.