Conference | February.01.2017 | 10am - 1pm ()
Hotel de la Ville, via Hoepli 6 - MilanOrrick partners Alessandro De Nicola, Marco Dell’Antonia, Cristina Martorana and Christian Schröder, together with Francesco Pizzetti (Full Professor of Constitutional Law at the University of Turin, Professor of Constitutional Law and Data Privacy Protection at LUISS University in Rome and former President of the Italian Data Protection Authority) will provide a comprehensive picture of the new European Regulation on Privacy, entered into force on 24 May 2016.
Conference topics will include: the Data Privacy Officer, the privacy impact assessment, data protection by design and by default, data portability, the right to erasure (“right to be forgotten”), the Supervisory Authorities, an insight into the regulation of data circulation in Europe, business cases about the implementation of Data Privacy and Cybersecurity compliance programs, risks for companies.
Düsseldorf
Dr. Christian Schröder ist Partner im Düsseldorfer Büro und Leiter der europäischen Praxisgruppe Cyber- und Datenrecht. In dieser Funktion arbeitet er eng mit den Kollegen in Europa, den USA und Asien zusammen und unterstützt unsere Mandanten weltweit. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt. Dr. Schröder berät in den Bereichen Cybersecurity und hilft Mandanten die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, bei Maßnahmen von Aufsichtsbehörden sowie bei der Verteidigung vor Gericht.
Legal 500 Germany, Legal 500 EMEA und das Handelsblatt führen seine Praxis seit 2018 durchgehend als führend im Bereich Datenschutz. Mandanten bezeichnen ihn als „Top Datenschutzexperten" (Legal 500) mit „wasserdichter Einschätzung" (JUVE Handbuch 2017, Liste häufig empfohlener Anwälte).
Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie).
Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck.
Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen.
Dr. Schröder schreibt regelmäßig praktische Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.
Legal 500 Deutschland hat Dr. Schröder zu einem der 15 besten Anwälte im Jahr 2023 ernannt und bezeichnet ihn als einen „Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes“. Dr. Schröder und Orrick werden für den internationalen Beratungsansatz gelobt und für ihre Fähigkeit jederzeit Thought Leaders unterschiedlicher Regionen zur Diskussion herausfordernder Anforderungen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.
Vor seiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt absolvierte Dr. Schröder ein Praktikum beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und bei www.epic.org.