Prof. Dr. Siegfried H. Elsing, Partner im Düsseldorfer Büro von Orrick ist Mitglied der International Arbitration Group und der Corporate Group der Sozietät.

Prof. Dr. Elsing verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Berater in Rechtsstreitigkeiten und internationalen Schiedsverfahren und hat in dieser Zeit private Investoren, internationale Unternehmen, souveräne Staaten und staatseigene Unternehmen in einer Reihe von bedeutenden und komplexen grenzüberschreitenden Streitigkeiten vertreten. Er ist sowohl in Deutschland als auch in New York als Attorney-at-law zugelassen und war Prozessvertreter in über 100 Berufungs- oder Revisionsverfahren. Außerdem war er als anwaltlicher Vertreter, beisitzender Schiedsrichter, Einzelschiedsrichter oder Vorsitzender des Schiedsgerichts in annähernd 300 internationalen Schiedsverfahren tätig, darunter ad hoc-Verfahren sowie Schiedsverfahren nach den Regeln der führenden Schiedsgerichtsinstitutionen (DIS, HCCI, HKIAC, ICC, ICSID, SCC, SCAI, VIAC und weitere).

Prof. Dr. Elsing ist als Sachverständiger sowohl vor deutschen Gerichten (bezüglich US-amerikanischem Recht) als auch vor Gerichten in den USA und in Großbritannien (bezüglich deutschem Recht) sowie vor ausländischen normsetzenden Institutionen tätig. Die Erfahrung von Dr. Elsing erstreckt sich auf Streitigkeiten u. a. aus den Bereichen M&A Transaktionen, Investitionsschutz, Anlagenbau, Darlehens- und andere Finanzierungsvereinbarungen, Joint Ventures, Lizenzvergabe und Vertriebsverträge. Er berät regelmäßig auf diesen Gebieten sowohl mit nationalem als auch mit internationalem Bezug.

Von 2011 bis September 2017 war Prof. Dr. Elsing Mitglied des Panel of Conciliators des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID).

Prof. Dr. Elsing war Beiratsmitglied der American Arbitration Association (2009-2020). Er gehört seit 2012 dem Vorstand der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit an und war Mitglied im Redaktionsausschuss zur Erarbeitung der DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018. Prof. Dr. Elsing war Vorsitzender des Mediation Committee der International Bar Association (IBA). Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ).

Chambers Globals 2020 bezeichnet Prof. Dr. Elsing as „star individual“, der „oft in komplexen internationalen Schiedsverfahren als Schiedsrichter benannt wird“, und zudem ein „ein führender Praktiker auf dem Gebiet der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit“ mit „umfangreicher Erfahrung als Schiedsrichter in investitionsrechtlichen Fällen“ ist.

Prof. Dr. Elsing hat im Jahr 1989 die deutsche Anwaltskanzlei Hölters & Elsing mitbegründet und im Jahr 2009 die Fusion mit Orrick maßgeblich gesteuert.

Prof. Dr. Elsing hat an der Juristischen Fakultät der Universität Münster (Dr. iur.) promoviert und an der Yale Law School den Titel eines Master of Laws (LL.M.) erworben. Er hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu Themen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und der Rechtsvergleichung. Ferner ist er Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo er internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit und internationales Zivilverfahrensrecht lehrt.

  • Prof. Dr. Elsing hat u.a. bei den folgenden Mandaten im Bezug auf Energierecht maßgeblich mitgewirkt:

    • Als parteienernannter Schiedsrichter in einem ICC-Verfahren bezüglich eines LNG-Liefervertrages mit einem Streitwert von mehreren 100 Millionen US Dollar. 
    • Als parteienernannter Schiedsrichter in einem komplexen 3 Milliarden US Dollar Schiedsverfahren unter Anwendung der ICC-Regeln über die Anpassung der Preisbestimmungen für die Lieferung von russischem Erdgas an einen europäischen Staat. 
    • Als Vorsitzender in einem ICC-Verfahren bezüglich einer 1 Milliarde US Dollar Streitgkeit zwischen einem niederländischen und einem italienischen Energieunternehmen über die Preisanpassung im Rahmen einer langfristigen Vereinbarung über den Kauf und Verkauf von Erdgas. 
    • Ernannt als Schiedsrichter durch eine der weltgrößten börsennotierten Strom- und Gasgesellschaften in einer Reihe von ad hoc Verfahren gegen verschiedene deutsche Energiedienstleister in Bezug auf Preisanpassungsforderungen. 
    • Ernannt als Schiedsrichter durch eine führendes in Deutschland ansässiges Energiehandelsunternehmen in einem Verfahrengegen ein globales Unternehmen wegen Forderungen aus einem langfristigen Gasverkaufsvertrag in Höhe von 73 Millionen US Dollar. 
    • Als Vorsitzender in einem von einem niederländischen Energieunternehmen initiierten ad hoc Verfahren gegen ein in Deutschland führendes Versorgungsunternehmen bezüglich eines Joint-Venture-Vertrags zum Bau und Betrieb einer Gasspeicherkaverne. 
    • Als vorsitzender Schiedsrichter in mehreren Schiedsverfahren betreffend Anbieter von Versorgungsdienstleistungen in der Türkei. 

    Bezeichnende Beispiele für Prof. Dr. Elsings Erfahrungen in den Bereichen Infrastruktur und Bauvorhaben umfassen:

    • Als Berater für den Bau eines Offshore Windparkprojekts in der Nordsee. 
    • Vertretung als Berater eines führenden Wasserkraftausrüsters für den Bau eines Wasserkraftwerks in Griechenland. 
    • Als Schiedsrichter in einem Verfahren unter Anwendung der ICC-Regeln in Bezug auf eine fehlgeschlagene 1 Milliarde Euro Investition in den Bau eines Hotelkomplexes.

    Zu Beispielen für seine Erfahrung in Gesellschaftsrecht und post-M&A Streitgkeiten gehören die folgenden:

    • Vertretung des Insolvenzverwalters der AgfaPhoto GmbH in mehreren ICC Schiedsverfahren gegen Gesellschaften des belgiscgen Agfa-Gevaert Konzerns in Bezug auf die Ausgliederung des Consumer-Imaging-Geschäfts. 
    • Als Schiedsrichter in einer 200 Millionen US Dollar post-M&A Streitigkeit zwischen einem russischen und einem türkischen Unternehmen bezüglich des Verkaufs einer türkischen Unternehmensgruppe im Energiesektor. 
    • Als parteienernannter Schiedsrichter in einem Verfahren unter Anwendung der DIS Vorschriften bezüglich einer 800 Millionen Euro Forderung einer großen europäischen Gastransport- und Infrastrukturkonzerngesellschaft gegen ein Joint Venture hinsichtlich des Erwerbs eines Gasfernleitungsnetzes. 

    Seine investitionsbezogenen Mandate umfassen:

    • Als Vorsitzender des ICSID-Schiedsverfahrens RSM Production Corp. vs. St. Lucia, ICSID-ARB 12/10.
    • Als parteienernannter Schiedsrichter in dem ICSID Schiedsverfahren Ali Alyafei vs. Hashemite Königreich Jordanien, ICSID-ARB 15/24. 
    • Als Vorsitzender in einem Schiedsverfahren unter Anwendung der schweizerischen Regeln bezüglich eines Staates im Mittleren Osten hinsichtlich einer öffentlichen Lizenz. 

    Beispiele für andere Engagements sind:

    • Als parteienernannter Schiedsrichter in einer 1 Milliarde US Dollar Streitigkeit unter Anwendung der ICC-Regeln bezüglich einer Lizenzvereinbarung. 
    • Als Berater eines Testamentvollstreckers bezüglich eines komplexen Erbstreits. 
    • Als Vorsitzender in einem ad hoc-Schiedsverfahren bezüglich Schadensersatzansprüche einer Großbank gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglieds.