Kevin Riehle

Managing Associate

Düsseldorf

Kevin Riehle berät und vertritt Mandanten in komplexen nationalen und internationalen Schiedsverfahren sowie vor deutschen Gerichten.

Sein Schwerpunkt liegt auf Vertragsstreitigkeiten im Energie-, Infrasturkur- und Technologiesektor, wo seine Mandanten von seiner Erfahrung in großvolumigen Schiedsverfahren profitieren.  Darüber hinaus ist Kevin Riehle in Rechtsstreitigkeiten aus der Zulieferbranche, der Eisen- und Stahlindustrie sowie der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit versiert. 

Im Bereich der Schiedsverfahren betreut er Verfahren nach allen relevanten Schiedsordnungen, inklusive der DIS, ICC, LCIA, UNCITRAL und AAA.

Vor seinem Eintritt bei Orrick vertiefte Kevin Riehle seine Spezialkenntnisse im Bereich der Prozessführung und Konfliktlösung bei Tätigkeiten für drei weitere führende internationale Anwaltskanzleien im In- und Ausland.

    • Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in zwei Schiedsverfahren zur Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit dem Infrastrukturabgabesystem für die geplante Einführung einer Pkw-Maut
    • Vertretung eines Dax-Konzerns aus der Metallindustrie bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche aus langlaufenden Lieferverträgen in einem DIS-Schiedsverfahren
    • Vertretung eines deutschen Herstellers in einem ICC-Schiedsverfahren mit einem US-amerikanischen Unternehmen über einen großvolumigen Liefervertrag für Schiffsgetriebe.
    • Vertretung eines multinationalen europäischen Energiekonzerns in einem internationalen DIS-Schiedsverfahren bei der Abwehr unberechtigter Vertragsansprüche eines ehemaligen Kunden aus einem EFET-Vertrag und im Zusammenhang mit komplexen Zahlungsvereinbarungen zwischen mehreren Parteien.
    • Vertretung eines deutschen Konzerns aus der Immobilienbranche in einem Post-M&A-Schiedsverfahren nach den DIS-Regeln
    • Vertretung eines deutschen Herstellers aus der Pharmaindustrie in einem internationalen AAA-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung.
    • Vertretung eines amerikanischen Tech-Konzerns bei der Abwehr angeblicher Haftungsansprüche aus einer Hardwarelieferung.
    • Verteidigung der Repulik Nord Mazedonien in einem von indischen Investoren angestrengten Investitionsschutzverfahren nach den UNCITRAL-Regeln wegen angeblicher Verletzungen des Indisch-Mazedonischen BIT.
    • Vertretung eines führenden Immobliendienstleisters in einem DIS-Schiedsverfahren zu einer Post-M&A-Streitigkeit.
    • Vertretung eines asiatischen Automobilzulieferers in einem DIS-Schiedsverfahren gegen einen ehemaligen Geschäftspartner.
    • Vertretung einer großen deutschen gemeinnützigen Organisation im Zwangsvollstreckungsverfahren nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens gegen einen ehemaligen Vertragspartner.
    • Beratung eines Maschinenherstellers bei der Vertragsgestaltung von Abnahmeverträgen und Sondervereinbarungen
    • Beratung eines Gesellschafters über Nachfolgeregelungen diverser Personen- und Kapitalgesellschaften.